Markenschutz

Wir haben uns als Anwaltskanzlei für die Markenregistrierung von ADVOWERK als Wortmarke in den Klassen 35, 41 und 45 entschieden.

Vor der Kanzleigründung haben wir festgestellt, dass viele – auch vermeintlich kreative Ideen, – bereits vergeben sind. Erst nachdem wir uns bereits für einen Namen entschieden hatten, haben wir festgestellt, dass dieser für die Aussprache ungeeignet ist und wir haben von vorne mit der Suche gestartet. Nachdem wir uns auf einen Namen festgelegt, der Corporate Identity Prozess angestossen und die Domain gesichert haben, hat sich die uns nur zu bekannte Frage gestellt: Melden wir unsere Marke als Wortmarke oder als Logo an?

Beim gesamten Prozess sind folgende Überlegungen und Grundlagen zu beachten:

 

Markenschutz – Die Grundlage Ihres Unternehmens

Eine Markenregistrierung bringt viele Vorteile: Mit bestehendem Markenschutz kann in der Schweiz rasch und effizient gegen Kopien und Nachahmungen vorgegangen werden. So kann ein erfolgreiches Produkt bei korrektem Markenschutz weniger leicht aus dem Markt gedrängt werden. Weiter bringt die Markenregistrierung Schutzmöglichkeiten gegen jüngere (auch ohne böse Absichten) ähnlich benannte Angebote, die zu Verwechslungen führen könnten. Ein stabiles Markenfundament ist damit für eine langfristige Marktteilnahme sowie mögliche Finanzierungen und ein Wachstum durch Lizenzierung oft unerlässlich.

Positiv ist zudem, dass eine Marke in der Schweiz erst zehn Jahre nach der Anmeldung verlängert werden muss.

 

Markenregistrierung – Wie vorgehen?

Als Marke kann jedes Zeichen geschützt werden, das zur Unterscheidung der angebotenen Waren und Dienstleistungen zu denjenigen anderer Unternehmen geeignet ist. In der Praxis handelt es sich dabei grossmehrheitlich um Wortmarken sowie Wort-Bildmarken (Logos).

Neben dem zu schützenden Zeichen und Angaben zur zukünftigen Markeninhaber:in, ist für die Markenanmeldung anzugeben, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll, bzw. gebraucht wird.

Als erste Marke ist es in der Regel empfehlenswert eine Wortmarke zu schützen, auch wenn bereits ein eigenes Logo kreiert worden ist und verwendet wird.

 

Wortmarke – Oft die richtige Wahl

Mit einer Wortmarke ist das Zeichen in sämtlichen Ausführungsvarianten geschützt, also unabhängig von verwendeter Schriftart, Farbe und Hintergrund oder weiteren stilistischen Ausprägungen. Dazu kommt, dass in verschiedenen Bereichen (insbesondere Domains, Tags, Melde- und Überwachungsformular für Domainclearinghäuser sowie weitere Onlineplattformen wie Social Media oder Handelsplattformen) nur Text verwendet werden kann, so dass die Wortmarke sowohl in der eigenen Nutzung wie auch bei der Durchsetzung einer Rechtsverletzung durch Klarheit Vorteile schafft.

Sie können also eine Wortmarke schützen und weiterhin ein Logo nutzen. Umgekehrt können (rechtliche) Probleme entstehen, bzw. Ihr Markenschutz geschwächt oder gar nicht mehr durchsetzbar sein, wenn Sie nur ein Logo als Marke schützten und dieses Logo nicht in der registrierten Variante nutzen. Deshalb empfehlen wir beim Vorliegen eines unterscheidungskräftigen Wortelements, dieses als Wortmarke zu schützen. Damit wird der Markenname optimal gegen ähnliche jüngere Bezeichnungen abgesichert.

 

Wortbildmarke – Schutz von Logos

Liegt ein besonders originelles Logo vor oder ist das Wortelement allein (mangels Originalität) nicht schutzfähig, kann das Logo als Bildmarke oder als kombinierte Wort-Bildmarke geschützt werden. In diesem Fall muss die grafische Gestaltung jedoch über banale Formen und Farben hinausgehen.

Auch wenn die grafische Gestaltung für sich genommen nicht besonders originell ist, kann eine kombinierte Wort-Bildmarke den Schutzumfang erhöhen, da sie optische Nachahmungen besser abwehrt.

Wird ein Logo als Marke geschützt, stellen sich weitere Anschlussfragen: Ist Schutz für den Schweizer Markt ausreichend? Dann ist im Regelfall eine schwarz-weisse Hinterlegung sinnvoll, da damit alle denkbaren farblichen Ausführungen geschützt sind. Ist dagegen ein internationaler Schutz geplant, sollte früh festgelegt werden, wie das Logo längerfristig verwendet wird und kann es empfehlenswert sein, die konkret verwendete Farbvariante zu hinterlegen.

Unabhängig vom Markenschutz ist bei der Verwendung von Logos stets darauf zu achten, dass die erforderlichen Urheberrechte vorliegen und idealerweise längerfristig gesichert sind. Dies bedingt klare Verträge mit den Personen, welche die Logos geschaffen haben.

 

Markenrecherche – Vorgängige Klärung verhindert Überraschungen und Mehraufwände

Bevor eine Marke registriert (und auch bevor eine Marke verwendet) wird, ist es in den meisten Fällen sinnvoll eine Markenrecherche durchzuführen. Eine solche Ähnlichkeitsrecherche erlaubt es gezielt nach bereits bestehenden älteren Markenrechten zu suchen, die im selben Geschäftsbereich geschützt sind und rechtlich gegen die Registrierung oder Nutzung einer jüngeren ähnlichen Marke vorgehen könnten.

Um kostspielige und reputationsschädigende Rebrandings zu vermeiden, sollte bei Firmen- und Markennamen frühzeitig abgeklärt werden, dass keine älteren, kollidierenden Rechte bestehen. Eine einfache Internetrecherche reicht hierfür meist nicht aus – professionelle Markenrecherchen bieten deutlich mehr Sicherheit.

 

Individuelle Beratung schafft Klarheit

Gerne besprechen wir mit Ihnen eine passende Markenstrategie. Melden Sie sich mit Ihren Ideen, Produkten oder Ihrem Marktauftritt bei uns, wir unterstützen Sie bei der Strategie, der Anmeldung und der Verwaltung. Wir verschaffen uns unverbindlich einen ersten Eindruck und zeigen Ihnen die nächsten Schritte zu einem passenden Markenportfolio auf.

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